E-Musik und U-Musik sind Unterscheidungen, die von der GEMA beherzigt werden. Die Honorare der E- und U-Musiker unterscheiden sich.
Die beiden Begriffe sind verbunden mit Musik als Ware.
Der alte Begriff der "Klassischen Musik" bezeichnete erst einmal Werke von Haydn, Mozart und Beethoven ab etwa 1782.
1782 waren sich Haydn und Mozart im Klaren, vorbildliche Werke geschaffen zu haben.
Später hat man die Werke der drei Komponisten allgemein als klassisch bezeichnet, gleichzeitig aber schon romantisch betrachtet (E.T.A. Hoffmann).
Die Musikwissenschaft von heute kennt eine klassisch-romantische Epoche, ohne zu einer einheitlichen Definition zu gelangen.
In der heutigen pluralistischen Konsumgesellschaft hat der Begriff "Klassik" nur den Wert, den ihm der Rezipient gibt.
Mozartsche "Klassik" kann man mit genauso dummen Ohren hören wie Rap oder Schlager.
Es kommt also darauf an, welche Funktion man der Musik gibt.
Vielleicht gab oder gibt es die quasi wertfreie, gebrauchsunabhängige Rezeption von Musik, so wie sie Roquairol meint, tatsächlich erst und nur noch in mancher Musik aus der klassisch-romantischen Epoche.
Wispel