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02.02.2005
"Problem an der Wurzel behandeln"
Hajo Paulsen zur Rechts-Kolumne
Das Landgericht Wiesbaden hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Definition von Mängelexemplaren befasst – mit weitreichenden Konsequenzen für die Branche, wie Rechtsanwalt Christian Russ aufzeigt.
Demnach verstößt es gegen die Preisbindung, wenn verlagsneue Bücher nur deshalb als Mängelexemplare verkauft werden, weil sie einen Mängelstempel oder eine sonstige Kennzeichnung tragen. Jeder Buchhändler muss prüfen, ob die von ihm als Mängelexemplare verkauften Bücher tatsächlich mängelbehaftet sind. Notfalls muss er Stichproben durchführen oder bei seinem Lieferanten rückfragen.
"Durch das Urteil wird künftig der Praxis einiger Händler ein Riegel vorgeschoben, verlagsneue Bücher durch Anbringen von Strichen oder Stempeln zu mängeln", so Russ.
Auf den Kommentar von Christian Russ erreicht uns eine Mail von Hajo Paulsen, Paulsen Buchimport, Essen:
"Sicher ist es richtig, dass Mängelexemplare auch welche sein sollten. Kann aber wirklich vom Buchhändler, ob nun Kleinstmengen-Ramscher oder großer Billiganbieter, erwartet werden, jeden bereits vom Verlag gestempelten Titel nach Preisaufhebung zu checken und ihn dann gegebenenfalls zu »macken«, nur damit er nicht in des Preisteufels Küche kommt?
Liegt diese Aufgabe und auch die Schuld an »druckfrischen« Mängelexemplaren nicht vielmehr bei den Verlagen? Ich denke, das Problem der Unmengen von Rest- und Mängelexemplaren sollte doch an der Wurzel bekämpft werden! Solange aber die steigende Anzahl von Restsellern bedient werden muss, und das auch kostendeckend machbar ist, wird es wohl eher noch schlimmer werden …