Mängelexemplare neu definiert

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    02.02.2005


    "Problem an der Wurzel behandeln"


    Hajo Paulsen zur Rechts-Kolumne


    Das Landgericht Wiesbaden hat sich in einem aktuellen Urteil mit der Definition von Mängelexemplaren befasst – mit weitreichenden Konsequenzen für die Branche, wie Rechtsanwalt Christian Russ aufzeigt.


    Demnach verstößt es gegen die Preisbindung, wenn verlagsneue Bücher nur deshalb als Mängelexemplare verkauft werden, weil sie einen Mängelstempel oder eine sonstige Kennzeichnung tragen. Jeder Buchhändler muss prüfen, ob die von ihm als Mängelexemplare verkauften Bücher tatsächlich mängelbehaftet sind. Notfalls muss er Stichproben durchführen oder bei seinem Lieferanten rückfragen.


    "Durch das Urteil wird künftig der Praxis einiger Händler ein Riegel vorgeschoben, verlagsneue Bücher durch Anbringen von Strichen oder Stempeln zu mängeln", so Russ.


    Auf den Kommentar von Christian Russ erreicht uns eine Mail von Hajo Paulsen, Paulsen Buchimport, Essen:


    "Sicher ist es richtig, dass Mängelexemplare auch welche sein sollten. Kann aber wirklich vom Buchhändler, ob nun Kleinstmengen-Ramscher oder großer Billiganbieter, erwartet werden, jeden bereits vom Verlag gestempelten Titel nach Preisaufhebung zu checken und ihn dann gegebenenfalls zu »macken«, nur damit er nicht in des Preisteufels Küche kommt?


    Liegt diese Aufgabe und auch die Schuld an »druckfrischen« Mängelexemplaren nicht vielmehr bei den Verlagen? Ich denke, das Problem der Unmengen von Rest- und Mängelexemplaren sollte doch an der Wurzel bekämpft werden! Solange aber die steigende Anzahl von Restsellern bedient werden muss, und das auch kostendeckend machbar ist, wird es wohl eher noch schlimmer werden …

  • Die meisten druckfrischen und mängelfreien "Mängelexemplare" werden natürlich absichtlich von den Verlagen an die "Restseller" verkauft.


    Bis vor etwa einem Jahr gab es z.B. bei Jokers massenhaft verlagsfrische, fehlerfreie, ungekennzeichnete "Mängelexemplare".
    Kurz darauf waren alle gestempelt. Da war schon klar, dass wohl stärkere Kontrollen oder eine Verschärfung der Richtlinien vorhersehbar ist.


    Meiner Meinung nach sind die meisten Buchpreise nicht nachvollziehbar. Warum muß ein Klassiker mit Pappeinband und 20 Jahre altem 30-seitigem Kommentarteil 25 Euro kosten ?

  • Moin, Moin!


    Es gibt eine neue Gerichtsentscheidung zum Thema Mängelexemplare: "Das Gericht (...) stellte fest, Remittenden ohne äußere Mängel seien verlagsneue Bücher. Auf das Alter des Buchexemplares oder die Aktualität des Titels komme es nicht an. Allein die Tatsache, dass es sich um Remittenden handele, bekunde noch keinen Mangel. Vielmehr müsse es sich, wie dies sich ja auch aus der Gesetzesbegründung ergebe, um äußerlich erkennbare Schäden oder Fehler handeln, von denen jedoch keineswegs bei jedem remittiertem Buchexemplar auszugehen sei, so auch nicht bei den Exemplaren, die dem Gericht vorlagen. Auch könne allein die Tatsache, dass der Schnitt dieser Bücher vielleicht etwas nachgedunkelt sei, noch keinen Mangel begründen." [<a href="http://www.boersenblatt.net/141387/template/b3_tpl_home_detail/">Mehr</a>]


    Geschafft: I am a hero member now. :zwinker: