Darf jemand einfach öffentlich aus einem kürzlich erschienen Buch lesen, oder müssen dafür rechtliche Abstimmungen getroffen werden?
Rechte bei öffentlichen Lesungen
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Darf jemand einfach öffentlich aus einem kürzlich erschienen Buch lesen, oder müssen dafür rechtliche Abstimmungen getroffen werden?
Öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Texte müssen vom Inhaber der Rechte erlaubt werden. Es sei denn, die vorgetragenen Passagen fallen unters Zitatrecht. (So aus’m Bauch, ich bin kein Rechtsanwalt ;-)) -
Öffentliche Aufführung urheberrechtlich geschützter Texte müssen vom Inhaber der Rechte erlaubt werden. Es sei denn, die vorgetragenen Passagen fallen unters Zitatrecht. (So aus’m Bauch, ich bin kein Rechtsanwalt ;-))Danke Giesbert. Das ist logisch, bauchlogisch sozusagen :winken:
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So falsch ist die Bauchlogik nicht.
Also: was die GEMA bei Musikaufführungen ist, das ist die VG Wort für Textaufführungen. Wer mehr als nur ein bisserl zitieren will, braucht deren placet. Das reicht aber nur so weit wie das Urheberrecht selbst. Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, können demnach frei vorgelesen werden.
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So falsch ist die Bauchlogik nicht.Also: was die GEMA bei Musikaufführungen ist, das ist die VG Wort für Textaufführungen. Wer mehr als nur ein bisserl zitieren will, braucht deren placet. Das reicht aber nur so weit wie das Urheberrecht selbst. Autoren, die vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, können demnach frei vorgelesen werden.
Tagchen,
das ist ja schön und gut. Aberwas muss man so ungefähr bezahlen, wenn man aus den Werken eines vor 69 Jahren gestorbenen Autors ungefähr dreidreiviertel Stunden rezitieren möchte? :rollen:
Grüße