Zieren beim Zitieren

  • Moin, Moin!


    Darf ein Autor oder Betreiber einer Webseite das Zitieren komplett untersagen? Ich verlinkte eben <a href="http://ourworld.compuserve.com/homepages/elfriede/">Elfriede Jelineks</a> neuen Roman <a href="http://www.a-e-m-gmbh.com/wessely/fneid1.htm">Neid</a> und stieß auf diese Passage: "Sämtliche hier wiedergegebenen Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis in keiner Form wiedergegeben oder zitiert werden." Darf man "normales" Zitieren verbieten bzw. ist das hier so gemeint oder eher nicht?

  • Zitat von "Dostoevskij"

    Darf ein Autor oder Betreiber einer Webseite das Zitieren komplett untersagen?


    Vom Autor oder Webseitenbetreiber war doch gar nicht die Rede. Eine "ausdrückliche Erlaubnis" zur (teilweisen) Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Textes könnte sich ja beispielsweise auch aus einem Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes ergeben. Man braucht also nicht unbedingt die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers, aber irgendeine ausdrückliche Erlaubnis braucht man eben doch. ;-)


    Schöne Grüße,
    Wolf

  • Moin, Moin!


    Vom Autor oder Webseitenbetreiber war doch gar nicht die Rede. Eine "ausdrückliche Erlaubnis" zur (teilweisen) Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Textes könnte sich ja beispielsweise auch aus einem Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes ergeben. Man braucht also nicht unbedingt die ausdrückliche Erlaubnis des Rechteinhabers, aber irgendeine ausdrückliche Erlaubnis braucht man eben doch. ;-)


    Wie meinen? :?:

  • So kompliziert ist das doch nicht. Einen urheberrechtlich geschützten Text darf man nur dann vollständig oder auszugsweise vervielfältigen, wenn man dafür eine Erlaubnis hat. Diese Erlaubnis kann sich auch aus dem Gesetz ergeben (z. B. Zitatrecht). Der Satz auf der erwähnten Webseite:


    "Sämtliche hier wiedergegebenen Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis in keiner Form wiedergegeben oder zitiert werden."


    verbietet keineswegs Zitate, die durch § 51 UrhG ausdrücklich erlaubt sind. Denn in solchen Fällen wird ja ein urheberrechtlich geschützter Text nicht "ohne ausdrückliche Erlaubnis" zitiert. :-)


    Schöne Grüße,
    Wolf

  • Moin, Moin!


    Einen urheberrechtlich geschützten Text darf man nur dann vollständig oder auszugsweise vervielfältigen, wenn man dafür eine Erlaubnis hat. Diese Erlaubnis kann sich auch aus dem Gesetz ergeben (z. B. Zitatrecht). Der Satz auf der erwähnten Webseite : "Sämtliche hier wiedergegebenen Texte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis in keiner Form wiedergegeben oder zitiert werden." verbietet keineswegs Zitate, die durch § 51 UrhG ausdrücklich erlaubt sind. Denn in solchen Fällen wird ja ein urheberrechtlich geschützter Text nicht "ohne ausdrückliche Erlaubnis" zitiert. :-)


    Entschuldigung, ich bin 41, habe Rücken und Kreislauf und bin zu allem Überfluß noch dazu auf den Kopf gefallen. :zwinker:


    Für mich las sich das so, als dürfte man noch nichtmal einen einzigen Satz zitieren.