Songtexte- Urheberrechtlich geschützt?


  • Ich habe eine Frage, bezüglich dieses Themas. Mich interessiert, ob es Autoren erlaubt ist, Namen von jedem (noch lebenden) Musiker in seinem Buch zu erwähnen und auch kurze Auszüge von Songtexten einzubringen.

    Über Antwort würde ich mich freuen,


    HG, Monolith


    Generell darf der Name von Musikern oder anderen Menschen erwähnt werden. Ein Persönlichkeitsschutz würde nur gelten, wenn über diese Menschen Dinge verbreitet würden, die gegen die Persönlichkeitsrechte verstoßen. Eine bloße Erwähnung des Namens reicht dazu aber nicht aus. Zur Zitation gilt der Paragraph des Urheberrechtes, der eine Zitation "im geringen Umfang" grundsätzlich gestattet. Zudem sind Zitationen im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten grundsätzlich gestattet und frei. Wenn es über den "geringen Umfang" jedoch hinausgeht, muß eine Abdruckgenehmigung eingeholt werden. Worin denn der "geringe" Umfang besteht, ist ein bißchen Ermessensfrage. Ein paar Zeilen aus einem Songtext zu zitieren (unter entsprechender Quellenangabe bzw. Urheberangabe) ist generell ok. Ein ganzes Lied abzudrucken ist hingegen nicht gestattet.


    Hier müßte man konkrete Fälle sehen, um das zu beurteilen.


    Gruß
    JHN